Entschädigung ist kein Almosen

Russische Zahlungen an SowjetbürgerInnen wegen NS-Unrecht dürfen nicht mit Grundsicherung im Alter verrechnet werden



von Diana Siebert

In den russischen Zeitungen in Deutschland gibt es in Artikeln und noch mehr in Leserbriefen seit einiger Zeit ein wundes Thema: Der Russische Staat überweist den ins Ausland übersiedelten Menschen seit etwa 2005 die Renten ins Ausland, also auch nach Deutschland. Die durchschnittliche Rente aus der Russländischen Föderation (RF) beträgt 50-100 Euro. Dass diese Rentenzahlungen in Deutschland mit der Grundsicherung im Alter (Rentner-Alg-2) verrechnet werden, hat für großen Unmut in der Russischen Community Deutschlands gesorgt.

Denn auch die Zusatzzahlungen des Russländischen Staats aufgrund von NS-Unrecht (Ghetto, Zwangsarbeit, Blockade Leningrads, Veteranen) um die es hier geht, werden in einem teil der Kommunen von der Grundsicherung abgezogen. Es handelt sich zwar bei denen, die sie bekommen, „nur“ um durchschnittlich 30 Euro monatlich. Aber Entschädigung ist Entschädigung und kein Almosen. Russische Zahlungen an SowjetbürgerInnen wegen NS-Unrecht dürfen nicht mit Grundsicherung im Alter verrechnet werden !

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